Fachschule

Sozialwesen

FACHRICHTUNG
SOZIALPÄDAGOGIK

Weiterbildung

Die Weiterbildung an der Fachschule für Sozialwesen führt zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Erzieherin und Erzieher.
Berufliche Tätigkeiten z. B. in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern oder auch in der Ganztagsschule.

Die Fachschule bietet eine qualitativ hochwertige Weiterbildung mit dem Abschluss als

Staatlich anerkannte Erzieherin /
Staatlich anerkannter Erzieher

und Bachelor Professional in Sozialwesen

Das Abschluss berechtigt gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 HochSchG in Rheinland-Pfalz zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenaschaften und an Universitäten.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlere Reife und
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten
    • ODER eine abgeschlossene mind. zweijährige bundes- oder landes- rechtlich geregelte Berufsausbildung
    • ODER eine abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung
    • ODER eine mind. dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im sozialen Bereich
    • ODER das mind. dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind
    • ODER eine Eignungsprüfung
  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mind. viermonatiges einschlägiges Praktikum für die Vollzeit oder 240 Stunden für die Berufsbegleitende Variante

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Der Bildungsgang ist von der Arbeitsagentur als förderungswürdig anerkannt. Arbeitsmaterialien sind selbstständig anzuschaffen.

WEITERBILDUNGSDAUER UND FORM (VOLLZEIT)

Die Weiterbildungsdauer beträgt drei Jahre. Davon...

die ersten beiden Jahre an der Fachschule für Sozialpädagogik
das dritte Jahr als Berufspraktikum an der Ausbildungsstätte (z. B. Kita)

Beginn und Ende mit dem Schuljahr. Verkürzungsmöglichkeiten bestehen.

WEITERBILDUNGSDAUER UND FORM (Berufsbegleitende oder TEILZEIT)

Zwei mögliche Varianten:

VARIANTE 1: Weiterbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie arbeiten Teilzeit in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis mit mind. 19,5 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung und besuchen an zwei Tagen pro Woche die Schule.

VARIANTE 2: Weiterbildungsdauer beträgt vier Jahre. Sie besuchen an zwei Tagen pro Woche die Schule über einen Zeitraum von drei Jahren und absolvieren zusätzlich zwei Praktika von insgesamt 60 Tagen. Das vierte Jahr wird als Berufspraktikum in Vollzeitform abgeleistet.

In beiden Varianten können Sie mit entsprechender Vorbildung mit dem zweiten Jahr beginnen.