Förderverein
WIR ÜBER UNS
Der Förderverein der Freunde und Förderer der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße e.V. wurde am 07. März 1988 gegründet.
Unser Aufgaben sind im § 2 unserer Satzung beschrieben. Wir gewähren unter anderem Zuschüsse oder Darlehen an Schülerinnen und Schüler für Bildungsmaßnahmen im Rahmen von Tagungen, Seminaren, Freizeiten und Studienreisen.
Anträge können von den verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer über die Schulleitung mit entsprechenden Anträgen gestellt werden.
Vorstand
Der Vorstand wurde am 19.11.2004 wie folgt gewählt:
1. Vorsitzender:
Mathias Albrecht (mathias.albrecht@sparkasse-suew.de)
2. Vorsitzender:
Thomas Langhauser
Schriftführer:
Hans-Joachim Bethge (bethge@web.de)
Schatzmeisterin:
Simone Meyer-Hörstgen
Beisitzer:
Uli Meyer, Simone Herbert-Rieger, Reiner Achtermann
SATZUNG
In der Satzung ist unter anderem folgendes geregelt:
- Zweck: Förderung der beruflichen Bildung und Erziehung
- Anerkennung: Wir sind gemeinnützig.
- Mitglied werden können alle natürlichen und juristischen Personen, die zur Erreichung der Ziele des Vereins beitragen wollen.
- Vereinsorgane sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
- Interessengruppen können im Bedarfsfall eingerichtet werden.
- 1977 wurde die Interessengruppe "Hotelfachschule SÜW" (HOFA) gegründet,
- 2002 zudem die Interessengruppe "Fachschule Altenpflege".
Benötigen Sie eine vollständige Satzung, so bitten wir um Ihren Anruf beim Schriftführer.
MITGLIEDSCHAFT UND BEITRÄGE
Zur Erreichung unserer Ziele, die Schule, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler zu fördern, brauchen wir Spenden von den verschiedensten Unternehmen auch die Beiträge unserer Mitglieder. Deshalb werden auch Sie Mitglied in unserem Förderverein, wenn Sie die BBS unterstützen wollen.
Alle natürlichen und juristischen Personen können Mitglieder werden.
Die Mitgliedsbeiträge sind der Beitrittserklärung (vgl. Vordrucke) zu entnehmen.
ZUSCHÜSSE UND DARLEHEN
Für Tagungen, Seminare, Freizeiten und Studienreisen werden Zuschüsse oder Darlehen auf Antrag gewährt. Beantragung kann mit dem Vordruck erfolgen.